SCHNUPFEN, FIEBER BIN ICH ZU KRANK ODER MUSS ICH ZUR ARBEIT?
Kilone –
Über Nacht hat einen die Erkältung richtig erwischt, die Nase läuft, man fühlt sich müde und schlapp. Doch ist ein bisschen Schnupfen schon ein Grund, nicht zur Arbeit zu gehen? „Nein, ein Schnupfen ist noch kein Grund, um krankgeschrieben zu werden“, sagt Dr. Michael Deeg, Sprecher des Berufsverbandes der HNO-Ärzte. „Ansonsten sind Schmerzen ein guter Indikator. Sind sie so stark, dass ich mich nicht auf meine Arbeit konzentrieren kann, ist es sicherlich sinnvoller, sich auszuruhen.“
Mit Fieber nicht zur Arbeit schleppen
Allerdings kann das eigene Empfinden, wann man sich krank fühlt, sehr unterschiedlich sein. Fühlen sich manche schon mit einer leichten Erkältung zu schwach für die Arbeit, weigern sich andere selbst mit Fieber das Bett zu hüten. „Selbstständige sagen mir oft, dass sie einfach nicht ausfallen können“, erklärt HNO-Arzt Deeg, der in Freiburg eine Praxis betreibt.
Dabei sollte man sich mit Fieber tatsächlich nicht mehr zur Arbeit schleppen. Mit erhöhter Temperatur, also mit 37,5 Grad, ist das noch in Ordnung, solange sich Berufstätige dabei wohlfühlen. Denn manchmal bringt es mehr, es bei der Arbeit etwas langsamer angehen zu lassen, als mehrere Tage auszufallen, auf die dann viel Stress folgt, weil alles liegengeblieben ist. Doch spätestens wenn das Fieberthermometer 38 Grad anzeigt, sollte Schluss sein mit der Arbeit, damit der Körper sich erholen kann.
Kollegen anstecken: ein absolutes No-Go
Neben dem eigenen Wohlbefinden sollte man jedoch auch an die Gesundheit der Kollegen denken. Denn die steckt man im Büro schnell an. Eine Erkältung wird wie eine Grippe durch eine Tröpfcheninfektion übertragen. Die Tröpfchen gelangen beim Niesen und Husten in die Luft. Beim Naseputzen oder wenn der Erkältete sich durch das Gesicht fährt, landen die Erkältungsviren an den Händen. Von dort wandern sie auf Türklinken, Aufzugknöpfe und Telefonhörer und gelangen so zum nächsten Erkältungsopfer. Die wichtigste Regel für Erkältete im Büro lautet deshalb: Häufig und gründlich die Hände waschen.
Wer sich zu krank fürs Büro fühlt, muss seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt muss dagegen erst am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen, so lautet die allgemeine Regel. In manchen Firmen kann auch eine kürzere Frist für die Krankschreibung vereinbart worden sein. Laut eines Gerichtsurteils des Bundesarbeitsgerichtes dürfen Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern auch schon am ersten Krankheitstag ohne Begründung ein Attest vom Arzt verlangen.
Husten, Schnupfen, Halsweh, Fieber – lesen Sie im Einzelnen, mit welchen Symptomen man arbeiten gehen kann und mit welchen Beschwerden man auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen sollte.