WER BEZAHLT WAS?
Die Kosten für die Grundpflege – Waschen, Anziehen etc. – werden nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB X) in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe bis zu dem jeweiligen Höchstbeträgen übernommen.
Es kann vorkommen, dass eine Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Kosten für die Grundpflege und den von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten entsteht.
Dieser Differenzbetrag muss vom Kunden getragen werden oder aber wird nach vorheriger Antragstellung vom Sozialamt beglichen.
Gerne unterstützen wir Sie bei anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern.
Die Kosten und Finanzierung unserer Dienstleistungen richten sich nach den jeweiligen mit Ihnen vereinbarten und ärztlich verordneten Leistungen.
Im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Beratungsgesprächs informieren wir Sie gerne detalliert. So schaffen wir gemeinsam die nötige Transparenz im Zahlen- und Papier-Dschungel.
Bezüglich unserer Leistungen sollten Sie bitte folgendes zu Kenntnis nehmen:
Die Kosten für die Behandlungspflege – Verbandswechsel, Injektionen geben etc. – werden gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) komplett von der Krankenkasse übernommen.